AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unmittelbar nach Annahme eines Angebots oder der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung als akzeptiert.

1. Urheber- und Nutzungerechte

1.1 Alle Konzepte und Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Seine Bestimmungen gelten auch, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach §2 UrhG nicht erreicht ist.

1.2 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte für den jeweilig vereinbarten Zweck. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird ausschließlich das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Texter und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Der Texter hat das Recht, auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz.

1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2. Vergütung

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung von angeforderten Probetexten wird im Einzelfall vereinbart.

2.2 Die Vergütung orientiert sich an der Honorartabelle des Fachverbandes Freier Werbetexter, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.

2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt hiervon unberührt.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.

3.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

3.3 Sollte die Abnahme durch den Auftraggeber aus nicht zu vertretenden Gründen länger als 4 Wochen nach Bereitstellung bzw. Fertigstellung des Projektes zur Abnahme verzögert werden, gilt das Projekt als durch den Kunden abgenommen. Die Rechnungslegung erfolgt dann entsprechend der Kalkulation.

4. Sonderleistungen

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand zum Stundensatz des Texters gesondert berechnet.

4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Webdesign, etc.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.

6.2Der Texter ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.

7. Haftung und Abnahme

7.1 Der Texter verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszufüllen. Er haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2Der Texter haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

7.3 Der Texter verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.4 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Texter auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.5 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.6 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.

7.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Gestaltungspflicht und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Düsseldorf, den 01.10.2020